Am 25. November 2020 hat der »Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus« im Auftrag der deutschen Bundesregierung eine Liste von 89 Maßnahmen vorgelegt, die dieser Bekämpfung dienen sollen. Eine davon sieht die »Ersetzung des Begriffs ›Rasse‹« in Artikel 3 des Grundgesetzes vor, der veraltet und unwissenschaftlich sei. Der betreffende Satz ist dieser:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Es geht um einen Kernbestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – das Verbot der Diskriminierung von Individuen aufgrund (zugeschriebener) Gruppenzugehörigkeiten und das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz.
→ weiterlesen